johannes.wtf
2019-10-17 22:51
Das Ergebnis finde ich ja gut, aber ob ein Brotlaib eine "zubereitete Speise" ist und für den Sofortverzehr verkauft wird finde ich fraglich. Besser wäre es ein besseres Gesetz zu machen.
BGH: Sonntags dürfen Semmeln länger verkauft werden
Bäckereien, die ein Café betreiben, dürfen sonn- und feiertags länger Brötchen und Brezen verkaufen. Sie sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht an die Ladenschlussgesetze gebunden, sondern an das Gaststättengesetz.
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