johannes.wtf

2020-02-05 20:34

Ich habe jetzt Mehrfach gelesen, dass der gewählte Ministerpräsident Thüringens die Wahl hätte nicht annehmen müssen. Also Mal Artikel 70 der Landesverfassung angeschaut. Da steht zum dritten Wahlgang folgendes:

[Zum Ministerpräsident] ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhält.

Weitere Bedingungen gibt es da nicht.

Die Wahl anzunehmen hat keine rechtliche Bedeutung. Das ist nur eine Tradition, um den Wahlvorgang abzuschließen.

Allerdings kann der Ministerpräsident nach Artikel 75 "jederzeit [seinen] Rücktritt erklären." Auch wenn er dann erstmal geschäftsführend im Amt bleibt.